Mitteilung des Geschäftsführenden Vorstandes
Coronavirus (COVID-19) Pandemie – Positionspapier des Verbandes
Die folgenden Anregungen, Hinweise und Forderungen wurden unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes formuliert. Laufende Anpassungen und Mitteilungen werden jeweils eingearbeitet und den verantwortlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Vorbemerkungen
Für Lehrer und Schüler hat die Wahrung des Gesundheitsschutzes Vorrang bei sämtlichen Entscheidungen und Maßgaben.
Die detailliert formulierten Vorgaben für die Durchführung der Abiturprüfungen sollen in gleichem Maße für den wiederaufzunehmenden Unterricht zu gelten.
Durch den nahezu vollständig didaktisch und methodisch neu zu formatierenden Fernunterricht ist die Belastung der Lehrer immens gestiegen. Die anstehenden zusätzlichen Aufgaben, etwa bezogen auf die stark vermehrten Aufsichten sowie Zuständigkeiten für geteilte Lerngruppen, verschärfen diese Situation. Auch die Neu-Formatierung der Fachcurricula für das Schuljahr 2020/21 erfordert einen enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Die Tatsache, dass den Lehrern noch immer keine Dienstrechner zur Verfügung stehen, wirft erneut bisher unbeantwortete Fragen in der Durchführung von Fernunterricht auf. Unabdingbare Datenschutzvorgaben können nicht in dem erforderlichen Rahmen erfüllt werden.
Vielerorts vorhandene Versäumnisse der Schulträger aus der Vergangenheit rächen sich nun. Zu kleine Lehrerzimmer, unzureichende Wasch- und Toilettenausstattung sowie fehlende Klassenräume erhöhen die aktuell schwierige Situation vor Ort.
Sämtliche anstehenden Aufgaben, welche den Gesundheitsschutz, die Desinfektionsregelungen und die Hygienevorschriften betreffen, fallen in den Verantwortungsbereich der Schulträger. Sie sind dafür verantwortlich, dass Schüler und Lehrer die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten können. Je nach fortschreitendem Erkenntnisstand sind die Maßnahmen entsprechend vor Ort anzupassen.
Generell gilt, dass eine transparente und zeitnahe Kommunikation mit sämtlichen beteiligten Gruppe stattfinden soll. Wünschenswert sind vorausschauende Informationen von möglichst langfristiger Dauer.
Vorschläge und Hinweise für die Lösung anstehender Probleme:
- Abitur
- Unterricht: 2. Halbjahr 19/20 sowie 1.Halbjahr 20/21
- Zweites Staatsexamen
- A14-Verfahren
- Neueinstellungen zum Schuljahr 2020/21
1. Abitur
- Der Philologenverband begrüßt, dass die Abiturprüfungen stattfinden werden!
- Das vom Bildungsministerium veröffentlichte „Abitur-Regelwerk“ vom 08.04.2020 hält der Philologenverband für umsetzbar. Zum letzten Punkt „Prüfungsteilnehmer“ weist der PhV-SH die Formulierung „Alle Lehrkräfte stehen als Prüfungsaufsicht zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Lehrkräfte, die zu den risikogruppen gehören, etwa, weil sie älter als 60 Jahre sind oder relevante Vorerkrankungen haben“ als diskriminierend ab. Abgesehen davon, dass eine sehr große Gruppe von Lehrern betroffen ist und eine Durchführung des Schulalltages vielfach kaum noch möglich wäre, spricht sich der PhV-SH dafür aus, individuelle Lösungen vor Ort zu treffen. Lehrkräfte, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, könnten beispielsweise eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und am häuslichen Arbeitsplatz arbeiten.
- Praktische Sportprüfungen sind auf Individualsportarten zu beschränken. Die Note der Mannschaftssportart kann aus dem bisherigem Unterricht mitgenommen werden.
- Durch die Verschiebung der Profilklausuren sowie der Sprechprüfungen werden die Korrekturzeiten sehr viel länger sein. Es wird viel Unterricht ausfallen. Dies muss das Bildungsministerium den rechtzeitig und unverblümt Eltern mitteilen.
- Feierliche Verabschiedungen der Abiturienten finden im Jahre 2020 nicht statt. Die Zeugnisse werden per Post zugeschickt. Auch ist dies den Abiturienten rechtzeitig zu signalisieren.
2. a)Unterricht – jetzt bis Schuljahresende
- kein Unterricht während der Abiturprüfungen
- ansonsten Unterricht z.B. im Schichtverfahren oder in kleinen Lerngruppen, die parallel in verschiedenen Räumen an Arbeitsaufträgen arbeiten und von einem Lehrerbeaufsichtigt werden; Anzahl der Schüler pro Klassenraum hat die Abstandsregelung zu erfüllen
- Die in den Medien zu lesenden Forderungen, Lehrer könnte vormittags und nachmittags geteilte Lerngruppen unterrichten, sind absurd. Durch Teilung von Klassen verdoppelte Lerngruppenzahlen erhöhen ja nicht automatisch die Zahl der Lehrer.
- Aufsichten erhöhen
- umschichtige Pausenzeiten
- Bewertung der Leistungen nach Augenmaß. Maßgaben sind abhängig von tatsächlich stattfindendem Unterricht sowie sehr unterschiedlichen Bedingungen vor Ort zu formulieren.
- Notengebung ist bereits gewährleistet: Halbjahresnote + Zwischenstand März 2020 + ggf. weitere Leistungen bis zum Schuljahresende
- Klassenwiederholung der im Halbjahr gewarnten Schüler bei entsprechend schlechten Leistungen sollen aufrechterhalten werden. Freiwillige Wiederholung wird abgelehnt.
- Absage sämtlicher Exkursionen, Fahrten, Projektwochen usw. bis zum Schuljahresende und möglicherweise auch für das erste Halbjahr 20/21
- keine Gäste an den Schulen (Referenten, Beauftragte, Beratung, Projekte, …)
- Schulbus-Problematik!!! = an Eltern appellieren, Fahrdienste zu leisten
2. b)Unterricht – 1. Halbjahr 2020/21
- In den Kernfächern sind die Fachcurricula für das nächste Schuljahr auf das Nötigste zu kürzen, damit Lücken gefüllt sowie Grundlagen vertieft werden können.
- Letzteres gilt auch für den Unterricht in Jg. 5, denn die jetzigen Grundschüler werden die fachlichen Ziele der 4. Klasse kaum erreichen.
- Auch die Fachinhalte in der Q2-Phase müssen gekürzt werden. Diese Aufgabe ist schulübergreifend angelegt und hat den Anforderungen des Zentralabiturs zu entsprechen. Daher muss diese Umsetzung zentral von den Fachreferenten im Bildungsministerium geleistet werden und spätestens zum Schuljahresende vorliegen.
- mindestens 115%ige Lehrerversorgung für das Schuljahr 2020/21 (angestellte Lehrer), um erhöhte Fehlquoten (Risikogruppen, Erkrankte) auffangen zu können
3. Zweites Staatsexamen
- Der Examenszeitraum muss verschoben werden, damit sich Referendare und Studienleiter auf die neuen Regelungen einstellen können.
- 45% der Note stehen fest
- keine Lehrproben, sondern Stundenentwurf für beide Fächer und für jeweils eine konkrete Lerngruppe abgeben
- im Examen: „Verteidigung“ der Entwürfe, dabei expliziten Bezug zur imaginäre Lerngruppe herstellen: je 15‘ durch Referendar + je 15‘ didaktisch-methodisches Gespräch
- mit 4 Teilnehmern (1SL, 2 StL, 1 LiV) ist die Durchführung des Examens in einem normalen Klassenraum möglich
- Bewerbungsverfahren können wie gewohnt stattfinden: Bewerber, 1SL, 2 Fachkollegen, 1 ÖPR, 1 GB); 6 Teilnehmer in einem normalen Klassenraum
4. A14-Beförderungsrunde
- Verzicht auf Unterrichtsbesuche, stattdessen Auswahlgespräche mit 4 Teilnehmern (1SL, 1ÖPR, 1GB, 1Bewerber)
- keinesfalls Aufschiebung des turnusmäßigen Beförderungsverfahrens
5. Neueinstellungen zum Schuljahr 2020/21
- Auswahlgespräche können als Videokonferenz durchgeführt werden.