Mit Schreiben vom 12. November 2019 hat sich das „Referat Dienst- und Disziplinarrecht, Prozesse“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Schulleiter gewandt und sie zur Unterstützung einer steuerrechtlichen Arbeitgeber-Meldepflicht aufgefordert. Es geht um die „Meldung von teil- bzw. unentgeltlichen Mahlzeiten im Rahmen von Fortbildungen und Dienstreisen“, die ab sofort zu erfolgen hat und die dann in der elektronischen Lohnsteuerkarte mit dem Buchstaben „M“ erfasst wird.

In diesem Zusammenhang erreichten uns Schreiben, ob sich diese Meldepflicht auch auf die Inanspruchnahme von Mahlzeiten bei Veranstaltungen des Philologenverbandes bezieht. Zur Klärung können wir Ihnen mitteilen, dass die Delegierten zu Verbandsveranstaltungen (Jahreskongress, Kleiner Vertretertag, Jahrestagung der JuPhis, BPA-Sitzungen …) beurlaubt sind. Sie befinden sich also nicht im Dienst und sind somit nicht von dieser Regelung betroffen. Anders sieht es bei Schulungen des Hauptpersonalrates aus. Hier handelt es sich um Fortbildungsveranstaltungen. Die Mitglieder der Örtlichen Personalräte sind nicht beurlaubt, sondern befinden sich im Dienst. Bei diesen Veranstaltungen wird zukünftig mit dem Essensangebot entsprechend reagiert: Snacks, belegte Brötchen, Kuchen. Laut Mitteilung an die Schulleiter fallen diese Angebote nicht unter die Meldepflicht.

Diese Mitteilung wurde per E-Mail-Nachricht ebenfalls an die Schulgruppenvorsitzenden gesendet. Wir möchten dadurch zeitnah zu einer möglichst breiten Klärung der Angelegenheit beitragen.

Bereits im Laufe dieses Jahres wurden die Lehrer aufgefordert, eine Inanspruchnahme vergünstigter Mensaessen zu melden. Die Mitglieder des Landesvorstandes im Philologenverband sehen in dieser neuerlichen, steuerrechtlichen Meldepflicht eine fragwürdige Vorgehensweise der Verantwortlichen. Verärgerung und Unverständnis an den Schulen sind die unvermeidliche Folge und wären leicht zu vermeiden.

Dr. Barbara Langlet-Ruck

2.Vorsitzende